Testpflicht

Tue, 15 Feb 2022 06:05:35 +0000 von Dominik Weber

Liebe Eltern, 
das aktive Infektionsgeschehen fordert erneut eine Anpassung der Corona Verordnung: 
„Ab Dienstag, den 15.02.2022 gilt ein Zutrittsverbot für geschlossene Räume einer Kindertageseinrichtung, wenn nicht ein Nachweis über eine negative Testung erbracht wird. Unter anderem sind Kinder unter drei Jahren von dieser Testpflicht ausgenommen. Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres gilt, dass sie sich dreimal in der Woche testen müssen. Das Land liefert dafür Nasenabstrichtests aus. Sofern die Tests nicht toleriert werden, besteht die Möglichkeit einer Umfeld Testung: Dann kann anstelle des Kindes eine erwachsene Bezugsperson des Kindes den Testnachweis erbringen. Die Testpflicht gilt auch für Kinder ab drei Jahren, die in Krippengruppen oder Kindertagespflegestellen betreut werden“.
Quelle:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html
Wie die Dokumentation der Testungen in Ihrer Kita umgesetzt wird, erläutert Ihnen gerne die Einrichtungsleitung.
Sollte Ihr Kind mit leichten Symptomen wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit die Kita besuchen, bitten wir Sie zum Schutze aller Kinder und Mitarbeiter*innen, tägliche Testungen durchzuführen. 
Bitte bedenken Sie, dass erkrankte Kinder am besten zu Hause betreut werden können. 
Wir wünschen Ihnen und uns, dass es keine großen und langen Einschränkungen geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sabine Schlüter, Pädagogische Leitung 
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