Brief zur Testpflicht in der KIta

Thu, 03 Feb 2022 07:28:32 +0000 von Dominik Weber

 Einführung einer Testpflicht für den Besuch von KiTa und Kindertagespflege für Kinder ab 3 Jahren Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Presse hat es schon berichtet: Ab dem 15.02.2022 gilt in den KiTas und in der Kindertagespflege eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres. Diese gilt auch für Schulkinder während der Ferienbetreuung im Hort. Bisher waren diese Tests freiwillig. Ab dem 15.02.2022 muss sich Ihr Kind regelmäßig testen, wenn es eine KiTa oder die Kindertagespflege besucht. Alle Kinder sollen weiter in die KiTa oder in die Kindertagespflege gehen können, das ist unser erklärtes Ziel. Dafür brauchen wir Maßnahmen wie das regelmäßige Testen, um Kinder und Personal zu schützen. Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehenes durch Omikron, sind verpflichtende Tests ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit. Infektionen können so frühzeitig erkannt und Infektionsketten rechtzeitig durchbrochen werden. Das Land Niedersachsen beschafft für jedes Kind drei Tests pro Woche und liefert diese an die Jugendämter zur Verteilung an die KiTas und Kindertagespflege vor Ort. Sie erhalten die Tests für Ihr Kind kostenlos in Ihrer KiTa oder Kindertagespflegestelle. Zur Zeit handelt es sich überwiegend um Nasenabstrichtests, die durch Lollitests ersetzt werden, sobald diese wieder in ausreichender Anzahl verfügbar sind. Alle Tests, die das Land ausliefert, sind geprüft und zugelassen, auch wenn Sie Tests mit gleichem Namen auf der Negativliste des Paul-Ehrlich-Instituts finden. Diese negativ gelisteten Tests haben in der Regel eine andere Zusatzbezeichnung und sind nicht identisch mit den durch das Land zur Verfügung gestellten Tests. Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern. 2 Wenn Ihr Kind die Testung nicht toleriert, gibt es die Möglichkeit der Umfeldtestung. Anstelle des Kindes kann sich dann ein Elternteil - oder eine andere erwachsene Bezugsperson aus dem Haushalt des Kindes - selbst testen. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit der KiTaLeitung bzw. mit der Kindertagespflegeperson ab, wie hier vorzugehen ist. Hier noch einmal alle Regelungen zur Testpflicht für den Besuch der Kindertagesbetreuung im Überblick: • Die Testpflicht gilt für alle Kinder ab drei Jahren. Auch geimpfte und genesene Kinder müssen sich testen. Nur „geboosterte“ Kinder sind von der Testpflicht befreit, also alle, die dreimal geimpft oder zweimal geimpft plus genesen sind. • Die Testpflicht für Schulkinder im Hort gilt ausschließlich in Ferienzeiten. Außerhalb der Ferienzeiten gilt die Testpflicht in der Schule. • Die Testpflicht umfasst mindestens drei Tests pro Woche. Die genauen Testtage bestimmt Ihre KiTa oder Kindertagespflegeperson. • Sie erhalten die erforderlichen Tests kostenlos über Ihre Einrichtung. Es handelt sich dabei um PoC-Antigen-Tests zur Selbstanwendung, welche für Kinder geeignet sind. • Getestet wird grundsätzlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause. Die KiTa oder Kindertagespflegeperson kann aber auch festlegen, dass unter Aufsicht in der Einrichtung getestet wird. • Die Eltern bestätigen das negative Testergebnis gegenüber der KiTa oder Kindertagespflegeperson. Ihre Einrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson informiert Sie darüber, wie das genau erfolgen soll. • Wenn Ihr Kind die Testung nicht zulässt, informieren Sie die Einrichtungsleitung bzw. die Kindertagespflegeperson darüber. Es ist dann möglich, dass sich anstelle des Kindes eine erwachsene Bezugsperson testet (Umfeldtestung). Das negative Testergebnis ist nachzuweisen. • Rechtliche Grundlage der Testpflicht sind die Regelungen des § 15 Abs. 2 der CoronaVerordnung in der Fassung vom 02.02.2022. 3 • Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt in den Kindertageseinrichtungen für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutrittsverbot. Für Ihre Bereitschaft, die Testpflicht zu unterstützen, bedanke ich mich bei Ihnen ganz herzlich. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für mehr Infektionsschutz in den Kindertageseinrichtungen. Ich hoffe, dass die Omikronwelle bald überwunden und wieder ein bisschen mehr „Alltag“ möglich ist! Mir ist sehr bewusst, welcher Kraftakt es ist, Kindern und Jugendlichen in diesen herausfordernden Zeiten Halt und Sicherheit zu geben. Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie bitte Gesund!
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